Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden. Zuständig ist der Kreisverband, in dessen Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt der Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Um ihnen und den Ärztlichen Kreisverbänden die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von dieser Seite downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an den zuständigen Kreisverband weiterleiten.
Wichtig: Da der Kreisverband neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Kreisverband erhalten.
Hier finden Sie die Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer.
Hier können Sie feststellen, welche Meldestelle für Sie zuständig ist.
Hier finden Sie den aktuellen Meldebogen der Bayerischen Landesärztekammer.